Die auf den 01. Januar 1935 (neue Bundesländer) und den 01. Januar 1964 (alte Bundesländer) bezogenen Einheitswerte sind mit Wirksamwerden der Grundsteuerreform am 31. Dezember 2024 nicht mehr gültig und dürfen ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als Berechn Weiterlesen...